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Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

Praxisreinigung: Worauf Arzt- und Zahnarztpraxen achten sollten

Reinigung oder Desinfektion, wer legt was fest und wann wird gereinigt? Ein Überblick für Arzt- und Zahnarztpraxen, die ihre Reinigung neu aufstellen wollen.

Empfangstresen einer Arztpraxis wird mit Schutzhandschuh und Tuch desinfiziert

Veröffentlicht am · Hygiene Meister

In einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist Sauberkeit mehr als ein guter Eindruck. Patientinnen und Patienten mit den unterschiedlichsten Erkrankungen teilen sich Wartezimmer, Toiletten und Behandlungsräume, und viele Flächen werden täglich von zahlreichen Händen berührt. Die Reinigung ist deshalb Teil der Infektionsprävention.

Dieser Ratgeber zeigt, welcher Rahmen gilt, wie Hygieneplan und Reinigungsplan zusammenhängen, worin sich Reinigung und Desinfektion unterscheiden und wie Sie die Zuständigkeiten mit einer Reinigungsfirma klar regeln. Er gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Hygieneberatung.

Der Rahmen: Infektionsschutzgesetz und KRINKO-Empfehlung

Nach § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen unter anderem die Leiter von Arztpraxen und Zahnarztpraxen sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten – also Infektionen im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung. Die Einhaltung dieses Standes wird vermutet, wenn die veröffentlichten Empfehlungen der zuständigen Kommissionen beim Robert Koch-Institut beachtet werden; für Hygiene und Flächenreinigung ist das die KRINKO. Nach § 23 Absatz 5 IfSG können die Landesregierungen außerdem per Rechtsverordnung vorsehen, dass Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, Hygienepläne haben müssen (Stand: Oktober 2026).

Für die Flächenhygiene ist die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ maßgeblich. Die aktuelle Fassung trägt den Stand 24. April 2026; sie überführt die Empfehlung von 2022 in eine neue Struktur, ohne sie inhaltlich zu ändern. Sie gilt für stationäre und – angepasst an das jeweilige Risiko – für ambulante Gesundheitseinrichtungen. Was in Berlin oder Brandenburg im Einzelnen landesrechtlich gilt, erfahren Sie bei Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Ihrer Kammer oder beim Gesundheitsamt.

Hygieneplan und Reinigungs- und Desinfektionsplan

Der Hygieneplan legt fest, wie eine Praxis Infektionen vorbeugt. Aus ihm leitet sich der Reinigungs- und Desinfektionsplan ab. Nach der KRINKO-Empfehlung ist im ambulanten Bereich der Leiter der Einrichtung für die Erstellung dieses Plans verantwortlich. Darin soll für alle Flächen festgelegt sein, wann, womit und wie sie zu reinigen beziehungsweise zu desinfizieren sind – einschließlich der Angabe, wann eine Fläche wieder benutzt werden darf.

Arbeitet die Praxis mit einem externen Reinigungsbetrieb, werden Durchführung und Häufigkeit raum- und flächenbezogen in der Leistungsbeschreibung festgehalten; die KRINKO verweist dafür auf die DIN 13063. Der beauftragte Dienstleister trägt dann die Verantwortung für die qualifizierte Durchführung. Praktisch ist eine Tabelle mit diesen Spalten:

  • Bereich und Fläche, zum Beispiel Empfangstresen, Wartezimmerstühle, Boden im Behandlungsraum
  • Verfahren: Reinigung oder desinfizierende Reinigung
  • Mittel, Konzentration und Einwirkzeit
  • Häufigkeit und Zeitpunkt
  • Zuständigkeit: Praxisteam oder Reinigungsfirma

Reinigung oder Desinfektion: der Unterschied

Reinigung entfernt Schmutz und verringert die Zahl der Keime auf einer Fläche. Nach der KRINKO-Empfehlung erreicht sie in der Regel aber keine ausreichende Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserregern. Wo eine Desinfektion angezeigt ist, reicht reines Reinigen deshalb nicht aus.

Welche Flächen desinfiziert werden, ergibt sich aus einer Risikobewertung. Die KRINKO nennt unter anderem die desinfizierende Flächenreinigung auf patientennahen Flächen im Rahmen von Pflege und Behandlung, insbesondere auf häufig berührten Flächen, sowie die gezielte Desinfektion nach einer Kontamination mit potenziell erregerhaltigem Material. Büros, Flure und Treppenhäuser ordnet die Empfehlung beispielhaft den Bereichen ohne erhöhtes Infektionsrisiko zu, Ambulanzbereiche, Sanitärbereiche und Eingriffsräume den Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko.

Für Ihre Praxis heißt das: Nicht jede Fläche muss desinfiziert werden, aber jede Fläche braucht eine klare Festlegung. Diese Kontaktflächen sollten im Plan auftauchen:

  • Empfangstresen, Kartenterminal und Klemmbretter
  • Türklinken, Lichtschalter und Handläufe
  • Armlehnen der Wartezimmerstühle
  • Sanitärobjekte, Armaturen, Spender und Spülknöpfe
  • Arbeitsflächen in Behandlungs- und Eingriffsräumen

Zuständigkeiten klar regeln

Wenn sich Praxisteam und Reinigungsfirma die Aufgaben teilen, müssen die Grenzen eindeutig sein. Eine mögliche Aufteilung: Das Praxisteam desinfiziert patientennahe Flächen am Behandlungsplatz zwischen zwei Patienten, die Reinigungsfirma übernimmt nach der Sprechstunde Böden, Sanitärräume, Wartebereich und die übrigen Flächen. Die Aufbereitung von Medizinprodukten wie Instrumenten ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln und gehört nicht in den Reinigungsauftrag.

Die KRINKO empfiehlt Einarbeitungsprogramme sowie regelmäßige, dokumentierte Schulungs- und Trainingsmaßnahmen für das Reinigungspersonal – fragen Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters gezielt danach. Diese Punkte sollten Sie schriftlich festhalten:

  • wer den Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellt und aktualisiert
  • wer in der Praxis Ansprechpartner für die Reinigungsfirma ist
  • welche Mittel eingesetzt werden und wer sie bereitstellt
  • wie Wischtücher und Wischbezüge aufbereitet werden
  • wer bei Urlaub oder Krankheit einspringt – die KRINKO sieht dafür ein mit dem Auftraggeber vereinbartes Ausfallkonzept des Dienstleisters vor
  • Schlüssel, Alarmanlage und Verschwiegenheit, denn das Personal arbeitet in Räumen mit Patientendaten

Reinigung nach der Sprechstunde: Zeiten und Ablauf

Die gründliche Reinigung findet am besten statt, wenn keine Patienten mehr in der Praxis sind – abends nach der letzten Sprechstunde, früh am Morgen oder am Wochenende. Dann sind Flächen frei, Einwirkzeiten von Desinfektionsmitteln können eingehalten werden, und Böden trocknen, ohne dass jemand darüber läuft.

Liegt Ihre Praxis in einer Altbauetage oder einem Gewerbehof, teilen Sie sich Treppenhaus und Eingang mit anderen Mietern. Dann lohnt es sich, die Praxisreinigung mit der Reinigung der gemeinsamen Flächen abzustimmen – schließlich kommen Ihre Patienten über genau diesen Weg in die Praxis.

Ein durchdachter Ablauf hilft, Keime nicht von einem Bereich in den nächsten zu tragen:

  • getrennte, farblich gekennzeichnete Tücher und Eimer für Sanitär und übrige Bereiche
  • von weniger zu stärker verschmutzten Bereichen arbeiten, Sanitärräume zuletzt
  • von oben nach unten: erst Flächen und Kontaktpunkte, dann der Boden
  • frische Tücher verwenden, statt benutzte erneut in die Lösung zu tauchen
  • Reinigungswagen und Hilfsmittel nach dem Einsatz aufbereiten und trocken lagern

Praxisreinigung mit Hygiene Meister

Hygiene Meister reinigt Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Therapieeinrichtungen in Berlin und im Brandenburger Umland. Wir richten unsere Abläufe nach Ihren Hygienevorgaben, reinigen auf Wunsch außerhalb der Sprechzeiten und stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Seite. Vor Beginn erhalten Sie ein kostenloses, unverbindliches Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten persönlich.

  • Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den Ländern, Hygienepläne per Rechtsverordnung für Zahnarztpraxen und für Arztpraxen mit invasiven Eingriffen vorzuschreiben. Was für Ihre Praxis in Berlin oder Brandenburg konkret gilt, klären Sie mit Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder dem Gesundheitsamt. Unabhängig davon ist der Hygieneplan die beste Grundlage für den Reinigungsplan. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Das hängt von der Fläche ab. Laut KRINKO-Empfehlung erreicht eine Reinigung in der Regel keine ausreichende Abtötung von Krankheitserregern. Wo der Reinigungs- und Desinfektionsplan eine Desinfektion vorsieht, etwa auf häufig berührten patientennahen Flächen, muss desinfizierend gereinigt werden. Für Flächen in Bereichen ohne erhöhtes Infektionsrisiko kann eine Reinigung genügen.

  • Die gründliche Reinigung erfolgt am besten außerhalb der Sprechzeiten, also abends, früh am Morgen oder am Wochenende. Dann sind Räume und Flächen frei, Einwirkzeiten können eingehalten werden und Böden trocknen ungestört. Patientennahe Flächen am Behandlungsplatz werden je nach Plan zusätzlich zwischen den Patienten desinfiziert – das übernimmt sinnvollerweise das Praxisteam.

  • Das wird im Vertrag geregelt. Manche Praxen geben die Mittel vor oder stellen sie selbst, damit Praxisteam und Reinigungsfirma mit denselben Produkten arbeiten. Ebenso kann der Dienstleister die Mittel mitbringen. Entscheidend ist, dass Mittel, Konzentration und Einwirkzeit im Reinigungs- und Desinfektionsplan stehen und zum geforderten Wirkspektrum passen.

Anfrage

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