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Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

Treppenhausreinigung: Was Vermieter und Verwaltungen wissen sollten

Putzplan der Mieter oder Reinigungsfirma? Was bei Umlage, Intervallen und Leistungsumfang zu beachten ist – kompakt für Vermieter und Verwaltungen.

Eingangshalle eines Berliner Altbaus mit gemusterten Bodenfliesen, Holztreppe und Briefkastenanlage

Veröffentlicht am · Hygiene Meister

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses. Hier begegnen sich Bewohner, Besucher und Handwerker, und hier entsteht der erste Eindruck – für Mietinteressenten ebenso wie für Kaufinteressenten. Gleichzeitig ist die Frage, wer wann putzt, ein klassischer Anlass für Unstimmigkeiten in der Hausgemeinschaft.

Dieser Ratgeber richtet sich an Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Er erklärt, wie sich die Kosten umlegen lassen, welche Intervalle sinnvoll sind und was in ein gutes Leistungsverzeichnis gehört. Bei rechtlichen Fragen gilt: Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Mieter oder Dienstleister: Wer reinigt das Treppenhaus?

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle. Im ersten reinigen die Mieter selbst, meist nach einem Putzplan, der im Wechsel festlegt, wer wann Stufen und Flure übernimmt. Im zweiten beauftragt der Eigentümer oder die Verwaltung eine Reinigungsfirma. Welches Modell gilt, ergibt sich aus den Vereinbarungen im Mietvertrag und gegebenenfalls aus der Hausordnung.

Die Reinigung durch die Mieter kostet zunächst kein Geld, hat in der Praxis aber Schwächen. Die Ansprüche an Sauberkeit gehen auseinander, Berufstätige, ältere Menschen oder Bewohner mit eingeschränkter Mobilität können die Aufgabe nicht immer übernehmen, und die Verwaltung muss bei Beschwerden vermitteln. Eine Reinigungsfirma sorgt für einen einheitlichen Standard, feste Termine und einen Ansprechpartner, an den sich alle wenden können.

Auch Mischformen sind denkbar: Die Mieter fegen zum Beispiel ihr Etagenpodest, während eine Firma in festen Abständen gründlich wischt, die Treppenhausfenster putzt und die Kellergänge reinigt. Solche Lösungen funktionieren nur, wenn eindeutig geregelt ist, wer was übernimmt – sonst schiebt jeder die Verantwortung auf den anderen.

Wer von der Mieterreinigung auf einen Dienstleister umstellen möchte, sollte vorher prüfen lassen, was die bestehenden Mietverträge dazu sagen. Die Antwort kann von Haus zu Haus unterschiedlich ausfallen. In Eigentümergemeinschaften stimmt die Verwaltung die Beauftragung mit der Gemeinschaft ab.

Umlage als Betriebskosten: Was die Betriebskostenverordnung sagt

Nach § 556 Absatz 1 BGB können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Welche Kosten dazu zählen, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV). In § 2 Nummer 9 BetrKV sind die Kosten der Gebäudereinigung ausdrücklich genannt: Dazu gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb des Aufzugs (Stand: Oktober 2026). Einige weitere Punkte sind für die Praxis wichtig:

  • Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen; dabei ist nach § 556 Absatz 3 BGB der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
  • Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nach § 1 Absatz 2 BetrKV nicht zu den Betriebskosten. Lassen Sie Reinigungsleistungen deshalb getrennt von Reparaturen oder anderen Arbeiten abrechnen.
  • Übernimmt ein Hauswart Reinigungsarbeiten, dürfen diese Arbeitsleistungen nach § 2 Nummer 14 BetrKV nicht zusätzlich unter der Gebäudereinigung angesetzt werden.
  • Reinigt der Eigentümer selbst, darf er seine Arbeitsleistung nach § 1 Absatz 1 BetrKV mit dem Betrag ansetzen, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten angesetzt werden könnte – ohne dessen Umsatzsteuer.

Welche Intervalle sinnvoll sind

Wie oft ein Treppenhaus gereinigt werden sollte, hängt von der Zahl der Parteien, der Nutzung und der Lage ab. Ein Vorderhaus mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss und viel Publikumsverkehr braucht mehr Aufmerksamkeit als ein ruhiges Hinterhaus mit wenigen Wohnungen. Auch Kinderwagen, Fahrräder und Haustiere tragen Schmutz ins Haus.

Im Herbst und Winter steigt der Aufwand, weil Laub, Nässe und Streugut hereingetragen werden. Ein Plan, der die Jahreszeiten berücksichtigt, verhindert, dass der Boden in diesen Monaten dauerhaft verschmutzt aussieht. Statt eines einzigen Termins für alles empfiehlt sich ein gestaffelter Plan:

  • bei jedem Einsatz: Stufen und Podeste kehren oder saugen und feucht wischen, Handläufe, Klinken, Klingel- und Briefkastenanlage abwischen, Eingangsbereich und Sauberlaufmatte reinigen
  • in größeren Abständen: Treppenhausfenster mit Rahmen, Fensterbänke, Heizkörper, Geländerstäbe, Lampen und Spinnweben
  • nach Bedarf oder saisonal: Keller- und Bodengänge, Grundreinigung der Böden, Reinigung nach Bauarbeiten im Haus

Leistungsumfang: Was ins Leistungsverzeichnis gehört

Damit Eigentümer, Verwaltung, Mieter und Reinigungsfirma dasselbe meinen, sollte der Leistungsumfang schriftlich festgehalten werden. Ein Reinigungsnachweis mit Datum am schwarzen Brett schafft zusätzlich Transparenz: Bewohner sehen, dass gereinigt wurde, und die Verwaltung hat bei Beschwerden eine Grundlage für das Gespräch. Hilfreich ist außerdem ein gemeinsamer Rundgang zu Beginn, bei dem Verwaltung und Reinigungsfirma die Besonderheiten des Hauses klären.

Diese Punkte gehören in ein vollständiges Leistungsverzeichnis:

  • welche Gebäudeteile gereinigt werden: Vorderhaus, Seitenflügel, Hinterhaus, Keller, Dachboden, Aufzug
  • die Tätigkeiten je Bereich und deren Intervall
  • der Umgang mit Treppenhausfenstern, Glastüren und Oberlichtern
  • Reinigung der Aufzugskabine: Boden, Wände, Spiegel, Bedientableau
  • Zugang und Schlüssel, etwa für Keller- und Bodentüren
  • Dokumentation, zum Beispiel ein Reinigungsnachweis mit Datum im Hausflur
  • Ansprechpartner für Verwaltung und Bewohner sowie die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
  • optional: Winterdienst, Außenbereiche, Müllstandplätze

Gründerzeit-Treppenhäuser: Materialien schonend behandeln

Viele Berliner Altbauten haben Treppenhäuser, die selbst ein Stück Baugeschichte sind: Terrazzo- oder Fliesenböden mit Ornamenten im Eingang, Holztreppen mit Linoleum- oder Lackoberfläche, gedrechselte Geländer, Stuck und manchmal farbige Bleiglasfenster. Diese Materialien verzeihen Fehler bei der Reinigung nur begrenzt:

  • Terrazzo, Marmor und andere kalkhaltige Steine vertragen keine sauren Reiniger, etwa auf Essig- oder Zitronensäurebasis.
  • Holzstufen werden nebelfeucht gewischt, nicht nass – stehendes Wasser kann Fugen und Oberfläche schädigen.
  • Linoleum reagiert empfindlich auf stark alkalische Mittel und braucht passende Pflegeprodukte.
  • Historische Fliesen und ihre Fugen nicht mit scharfen Werkzeugen oder Scheuerpulver bearbeiten.
  • Geölte oder lackierte Handläufe mit milden Mitteln abwischen, damit die Oberfläche erhalten bleibt.

Treppenhausreinigung mit Hygiene Meister

Hygiene Meister reinigt Treppenhäuser für private Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in Berlin und im Brandenburger Umland. Ein fester Ansprechpartner kennt Ihr Haus, unser geschultes Personal arbeitet mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln, und Sie erhalten ein transparentes Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung – kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch übernehmen wir auch den Winterdienst.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten persönlich.

  • Die Betriebskostenverordnung zählt die Kosten der Gebäudereinigung, also die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Flure und Treppen, zu den Betriebskosten. Umgelegt werden können sie, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Ob das im Einzelfall wirksam vereinbart ist, sollten Sie rechtlich prüfen lassen; dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Die Betriebskostenverordnung nennt Keller ausdrücklich bei den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, deren Säuberung zu den Kosten der Gebäudereinigung zählt. Ob Kellergänge im Auftrag enthalten sind und wie oft sie gereinigt werden, legen Sie im Leistungsverzeichnis fest. Da Kellergänge meist weniger begangen werden als das Treppenhaus, kann dort ein größerer Abstand ausreichen.

  • Praktisch ist ein Reinigungsnachweis im Hausflur, auf dem Datum und erledigte Arbeiten vermerkt werden. So sehen Bewohner auf einen Blick, dass die vereinbarte Reinigung stattgefunden hat. Für Rückfragen oder Hinweise auf besondere Verschmutzungen sollte außerdem klar sein, wer bei der Verwaltung oder beim Reinigungsbetrieb der Ansprechpartner ist.

  • Ja, das ist praktisch, weil dann ein Dienstleister für Treppenhaus und Außenbereich zuständig ist. Hygiene Meister bietet Winterdienst als Teil der Sonderreinigung an. Wichtig ist, im Vertrag genau festzulegen, welche Flächen geräumt werden, zu welchen Zeiten und wie die Leistung dokumentiert wird. Die Rechnung sollte beide Leistungen getrennt ausweisen.

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